Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.
Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennen lernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Betreuern ein auf
Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie natürlich gerne auch zur Finanzierung.
Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:
SGB V
Krankenversicherung:
- häusliche Krankenpflege § 37.1 SGB V
- Behandlungspflege § 37.1 SGB V
- Haushaltshilfe § 38 SGB V
- Sonstige weitere Leistungen nach SGB V
SGB XI
Pflegeversicherung:
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung, Pflegerische Betreuungsleistungen)
- Kombination von Geld-, und Sachleistungen ( § 38 SGB XI)
- Anpassung des Wohnumfelds
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (125€)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (40%-Umwandlung) §45a SGB XI
- [stundenweise] Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Beratung und Schulung von Angehörigen + Pflegekurse
- Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger nach § 37.3
SGB XII
Träger der Sozialhilfe:
- Hilfe zur Pflege §61 SGB XII
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Einkaufen für den täglichen Bedarf
- Aufräum-, und Reinigungsarbeiten
Darüber hinaus:
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Pflegegrad
- Wir vermitteln Hausnotrufsysteme
- Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege und mehr
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
- Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei Widersprüchen
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.